Verhalten im Brandfall |
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Notrufschema
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Beim Notruf ist es wichtig, ruhig und sachlich zu bleiben und sich knapp auf die nötigsten Aussagen zu beschränken. Verschaffen Sie sich vor dem Notruf einen kompletten Überblick über die Gesamtsituation. |
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Brand melden
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Jeder Brand (unabhängig von der Größe) ist sofort zu melden. D.h.: |
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Gefahrenbereiche verlassen
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Beim Verlassen der Räume sind Fenster und Türen zu schließen (aber nicht abschließen), um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern. |
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Andere warnen
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Gefährdete Personen sind zu warnen und sofern erforderlich und möglich, aus dem Gefahrenbereich zu bringen. |
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Gebäude verlassen
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Alle Personen – auch die Teilnehmer von Lehrveranstaltungen - haben das Gebäude unverzüglich über die beschilderten Rettungswege (Flure und Treppenräume) zu verlassen. |
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Rauch meiden
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Bei verqualmten Räumen möglichst in Bodennähe fortbewegen und mit nassen Tüchern Mund und Nase bedecken. |
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Benutzen Sie keine Aufzüge!
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Diese können durch Eintreten von Brandgasen in den Aufzugsschacht oder durch Stromausfall zur tödlichen Falle werden. |
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Kleinbrände bekämpfen
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Entstehungs- und Kleinbrände sind sofort zu bekämpfen. Hierbei sind die Bedienungsanweisungen der Feuerlöscher und Wandhydranten zu beachten. Brandbekämpfungsmaßnahmen möglichst nie allein durchführen. Löschversuche sind nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen. Wenn mehrere Personen im Gebäude für Erstmaßnahmen zur Verfügung stehen, kann eine Person die Alarmierung einleiten, während die anderen Rettungs- und Löschversuche unternehmen. |
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Rauchausbreitung verhindern
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Verhindern der Rauchausbreitung durch: |
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Hilfsbedürftigen helfen
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Personen, die nicht selbständig das Gebäude verlassen können (z. B. Rollstuhlfahrer, geh- und sehbehinderte Personen, Verletzte) ist bei der Räumung Hilfe zu leisten. Hinweis: Aufzüge dürfen wegen der Erstickungsgefahr und der Gefahr des Stromausfalls nicht benutzt werden. |
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Bemerkbar machen
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Personen, denen eine gesicherte Flucht ins Freie nicht möglich ist, verbleiben in einem rauchfreien Raum und machen sich an den Fenstern den Feuerwehrkräften bemerkbar. |
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Freie Zugänge
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Zufahrten und Zugänge für die Feuerwehr müssen freigehalten werden. |
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Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
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Beim Eintreffen der Feuerwehr ist die Einsatzleitung durch orts- und sachkundige Personen einzuweisen und auf besondere Gefahren hinzuweisen. |
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Hinweis:
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Wenn Sie einen Brand entdecken, müssen Sie entscheiden, nach welcher der oben angegebenen Möglichkeiten und ggf. auch in welcher Reihenfolge Sie handeln. Aufgrund verschiedener möglicher Gefahrenlagen gibt es kein für alle Fälle gültiges Handlungsschema. |
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Quellenachweis:
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- Brandschutzordnung und Notfallinformationen, TU Darmstadt |
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