Feuerlöscheinrichtungen |
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Feuerlöscheinrichtungen sind tragbare oder ortsfeste Anlagen - insbesondere Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Pulverlöschanlagen, Schaumlöschanlagen, Kohlendioxid (CO2)-Löschanlagen, Feuerlösch-Schlauchanschlußeinrichtungen (z.b. Wandhydranten). Als Feuerlöscheinrichtungen gelten auch gefüllte Löschsand- oder Löschwasserbehälter mit geeignetem Gerät zur Brandbekämpfung, Löschdecken und Löschbrausen. Feuerlöscheinrichtungen müssen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Anzahl vorhanden sein. |
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Weitere Themen:
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Quellenachweis:
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- Brandschutzordnung und Notfallinformationen, TU Darmstadt |
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