Schaumgeräte Zur Herstellung und Abgabe von löschwirksamem Schaum sind verschiedene Geräte erforderlich. Diese werden als Sonderlöschgeräte bezeichnet.
Für einen Schaumlöschangriff sind folgende Geräte erforderlich: - Zumischer - D-Ansaugschlauch - Schaumstrahlrohr
Zumischer Sie werden benötigt, dem fließenden Wasser in einer Schlauchleitung Löschmittelzusätze z.B. Schaummittel, Light Water usw. zuzumischen. Er wird zwischen zwei Druckschläuche so eingebaut, daß der Richtungspfeil in Richtung Strahlrohr zeigt. Zumischer und Schaumrohrgröße müssen aufeinander abgestimmt sein.
Für den mobilen Einsatz sind 3 Größen genormt: - Z-2 Wasser-Schaummitteldurchfluß 200 Ltr./min - Z-4 Wasser-Schaummitteldurchfluß 400 Ltr./min - Z-8 Wasser-Schaummitteldurchfluß 800 Ltr./min
Schaummittelbehälter Die Schaummittelbehälter werden aus Polyäthylen hergestellt und haben ein Fassungsvermögen von 20 Liter.
Ansaugschlauch Es handelt sich um einen Kunststoffschlauch mit einem Innendurchmesser von 19 mm und einer Länge von 1,5 bzw. 3,0 Metern. Er besitzt an einer Seite eine D-Kupplung und ist an der anderen Seite angeschrägt.
Schaumstrahlrohre Das Schaumstrahlrohr ist ein Strahlrohr, in dem ein Wasser- Schaummittelgemisch unter Ansaugung von Luft verschäumt und in freiem Strahl ausgebracht wird. Sie unterscheiden sich durch den Gemischdurchfluß, die Verschäumungszahl und die Wurfweite.
Schaumstrahlrohre für Schwerschaum: Verschäumungszahl 4 - 20 Schaumstrahlrohre für Mittelschaum: Verschäumungszahl 21 - 200 Schaumstrahlrohre für Leichtschaum Verschäumungszahl 201 - 1000
Die Industrie bietet mittlerweile Kombischaumstrahlrohre für Mittel- und Schwerschaum an. Diese Geräte sind jedoch nicht genormt!
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