FwDV 1 (Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz)
Der Entwurf der neuen Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) wurde durch den AFKzV (Auschuß Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung) während seiner 18. Sitzung im September 2006 genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Die neue FwDV 1 ersetzt die FwDV1/1 von 1994 und die FwDV 1/2 von 1998. Mit dieser Vorschrift sollen Grundlagen vermittelt und geregelt werden, die zur einheitlichen Ausbildung der Feuerwehren notwendig sind. Ausgangspunkt bilden dabei im Wesentlichen die Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie beim Retten der Trupps innerhalb der Gruppe.
Download: fwdv1neu.pdf
FwDV 2/1 (Rahmenvorschriften für die Ausbildung freiwilliger Feuerwehren): Diese FwDV regelt die Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren. Auch für die Werks- und Pflichtfeuerwehren ist sie gültig. In der FwDV 2/2 befinden sich Musterausbildungspläne. Darin ist geregelt welchen Umfang die einzelnen Ausbildungen haben.
Download: fwdv2.pdf
FwDV 3 (Einheiten im Löscheinsatz): Im September 2005 wurde die neue Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 3 "Einheiten im Löscheinsatz" beschlossen, welche die bisherigen FwDV 3, 4 und 5 zusammenfasst und das taktische Vorgehen der Einheiten Trupp, Staffel, Gruppe und Zug der aktuellen Entwicklung anpasst. Die Einführung in Hessen wird für April erwartet.
Download: fwdv3neu.pdf
FwDV 7 (Atemschutz): Sie regelt, welche Atemschutzgeräte bei der Feuerwehr zum Einsatz kommen, welche Personen Atemschutzgeräte tragen dürfen und wie die Geräte gewartet werden müssen. Einige Einsatzgrundsätze und die Handhabung des Chemiekalienschutzanzugs (CSA) werden erklärt.
Download: fwdv7.pdf
FwDV 8 (Tauchen): Sie regelt die Anforderungen und die Ausbildung zum Feuerwehrtaucher, sowie die Wartung der Geräte.
Download: fwdv8.pdf
FwDV 10 (Die tragbaren Leitern): Nachzulesen ist hier, welche Arten von tragbaren Leitern bei der Feuerwehr zum Einsatz kommen, welche Transport- und Rettungshöhen sie haben und wie sie zum Einsatz vorgenommen werden müssen. Es gibt Steckleitern (max. 4 Teile, Länge 8,4m), Schiebleitern (2- und 3teilige, Länge 14m), Hakenleiter (Länge 4,4m) und Klappleitern (Länge 3,0m)
Download: fwdv10.pdf
FwDV 13/1 (Die Gruppe im technischen Hilfeleistungseinsatz): Sie regelt, wie die Gruppe bei der technischen Hilfe organisiert ist, und wie der Einsatz in Grundzügen abzulaufen hat (Fahrzeugaufstellung, Einsatz mit und ohne Bereitstellung)
Download: fwdv131.pdf
FwDV 100 (Führung und Leitung im Einsatz): Neben dem Allgemeinen (Bedeutung der Einsatzleitung und Rechtliche Grundlagen) wird hier auch das Führungssystem, die -organisation, der -vorgang und die -mittel erklärt.
Download: fwdv100.pdf
FwDV 500 (Einheiten im ABC-Einsatz): Sie ersetzt die FwDVs 9 und 14.
Download: fwdv500.pdf
PDV/DV 810.3 (Sprechfunkdienst): Hier ist nachzulesen, wie richtig gefunkt wird und welche Arten von Funksprüchen es gibt.
Download: dv810auszuege.pdf
GUV-V C 53 (bisher GUV 7.13 / Unfallverhütungsvorschrift der Feuerwehren): Sie regelt, wie Feuerwachen, Fahrzeuge und Geräte beschaffen sein müssen, damit es zu möglichst wenig Unfällen kommt
Download: guvvc53.pdf
|