Feuerlöscheinrichtungen
Feuerlöscheinrichtungen sind tragbare oder ortsfeste Anlagen - insbesondere Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Pulverlöschanlagen, Schaumlöschanlagen, Kohlendioxid (CO2)-Löschanlagen, Feuerlösch-Schlauchanschlußeinrichtungen (z.b. Wandhydranten). Als Feuerlöscheinrichtungen gelten auch gefüllte Löschsand- oder Löschwasserbehälter mit geeignetem Gerät zur Brandbekämpfung, Löschdecken und Löschbrausen. Feuerlöscheinrichtungen müssen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Anzahl vorhanden sein.
Auf den folgenden Seiten wird auf zwei Löscheinrichtungen eingegangen die in von Personen bedient werden müssen, den Feuerlöscher und der Wandhydrant. Andere fest installierte Löscheinrichtungen werden meist automatisch ausgelöst.
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Quellenachweis:
- Brandschutzordnung und Notfallinformationen, TU Darmstadt
- Brandschutzordnung und Notfallinformationen, VDL