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Feuerlöschschläuche

Druckschläuche DIN 14811
Der Druckschlauch ist ein Schlauch, der sich in den ungefüllten Zustand flach falten und rollen läßt.

Er dient zur Förderung von Löschmittel (Wasser, Wasser mit Löschmittelzusätzen, Schaum, Pulver, usw.) und in Sonderfällen auch anderen Medien. Die modernen Druckschläuche sind aus hochfesten Chemiefasern (Polyestergarn) hergestellt. Chemiefaserschläuche müssen innen ausgekleidet sein.

Druckschläuche werden in verschiedenen Größen und Längen hergestellt.

 

Größe  Länge m  Innen-Ø
mm 
Prüfdruck (gebraucht) 
5 / 15  25  8 bar 
C42  15 / 30  42  12 bar 
C52  15  52  12 bar 
5 / 20 / 35  75  12 bar 
5 / 20  110  8 bar 

 

Druckschläuche sind nach jedem Gebrauch zu reinigen, zu prüfen und zu trocknen. Eine jährliche Prüfung nach Geräteprüfordnung ist durchzuführen.

Druckschlauch S DIN 14817
Der Druckschlauch S ist ein formbeständiger Schlauch, der auch im aufgerollten Zustand den Wasserdurchfluß ermöglicht. Dieser Schlauch wird vorwiegend an den Schnellangriffseinrichtungen der Tank- und Trockenlöschfahrzeuge verwendet. Als Material wird mehrschichtig Gummi mit Textileinlage verwendet.

 

Größe  Länge m  Innen-Ø
mm 
Prüfdruck (gebraucht) 
S25  50  25  14-16 bar 
S28  30  28  14-16 bar 
S35  30  35  14-16 bar 

 

Saugschläuche DIN 14810
Saugschläuche werden benötigt zur Wasserentnahme aus unabhängigen Wasserentnahmestellen ( offene Gewässer ) oder als Ansaugschlauch für Zumischerbetrieb (DIN 14819). Saugschläuche sind mehrschichtig aus Gummi mit Textileinlage hergestellte Röhren. Stabilisiert werden diese Schläuche durch Drahtwendel aus nichtrostendem oder verzinktem Stahldraht.

Saugschläuche werden in verschiedenen Größen und Längen hergestellt.

 

Größe  Länge (eingebunden)
Innen-Ø
mm 
2,50 / 1,60  110 
1,585  75 
1,58  52 

 

Der nach DIN 14819 genormte D-Kunststoffschlauch hat einen Innendurchmesser von 19 mm und ist 1,5 bzw. 3,0 m lang.
Saugschläuche sind nach jedem Gebrauch zu reinigen, zu trocknen und jährlich zu prüfen.

Die Prüfung wird Folgendermaßen durchgeführt:

Druckprüfung
Druckanstieg auf mindestens 6 bar ohne schädliche Formänderung. Der Prüfdruck muß 5 Minuten wirken.

Saugprüfung
Trockensaugprobe mit einem Unterdruck von mindestens 0,8 bar. Der Unterdruck muß mindestens 1 Minute lang anstehen.