Einteilung der Gefahren
An einer Einsatzstelle können alle vorstellbaren Gefahren in einem nicht überschaubaren Maße vorhanden sein. Eine einheitliche Regel für das jeweilige richtige Verhalten kann nicht aufgestellt werden. Eine sorgfältige Erkundung der vorliegenden Lage und ein möglichst umfassendes Wissen über das Verhalten der beteiligten Stoffe schaffen eine gute Grundlage für die Beurteilung der jeweiligen Gefahrenlage.
Die Gefahren gelten dabei nicht nur für die Feuerwehrangehörigen sondern auch für beteiligte / betroffene Personen, Tiere, Sachwerte und die Umwelt.
Insbesondere sind folgende Gefahren zu nennen:
- auf dem Weg zum Feuerwehrhaus
- während der Fahrt zur Einsatzstelle
- durch den fließenden Straßenverkehr
- durch Fahrzeugbewegungen an der Einsatzstelle
- durch Sichtbehinderung und Dunkelheit
- durch Witterungseinflüsse
- bei der Handhabung feuerwehrtechnischer Geräte
- durch Atemgifte
- bei der Brandbekämpfung
- durch Ein- und Absturz
- durch Elektrizität
- im Verteidigungsfall durch nicht detonierte Kampfmittel
Behält man, auch wenn die Situation noch so brenzlig erscheint, die Ruhe und die Übersicht so hat man schon sehr viel zur Verhütung von Unfällen an Einsatzstellen beigetragen. Ein stets besonnenes und Umsichtiges Handeln schützt nicht nur die eigene Gesundheit sondern auch die der Kameraden und der beteiligten Personen. Ein umfangreiches Regelwerk der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien etc.) gibt den Einsatzkräften Hinweise nicht nur den Einsatz sondern auch den Übungsdienst unfallfrei zu überstehen.
Ein bei der Feuerwehr bekanntes Schema (Gefahrenmatrix) unterteilt die Gefahren in folgende 9 Gruppen:
- Ausbreitung des Schadenereignisses
- Atemgifte
- Atomare Strahlung (Gefahren durch ionisierende Strahlung)
- Angstreaktion
- Chemische Stoffe (Chemikalien)
- Erkrankung, Verletzung
- Einsturz
- Elektrizität
- Explosion