Löschfahrzeuge
Förderung von Wasser sowie zur Durchführung einfacher technischer Hilfeleistung eingesetzt wird.
Einteilung der Löschfahrzeuge
Die Gruppe der Löschfahrzeuge wird unterteilt in:
- Löschgruppenfahrzeuge (LF)
- Tanklöschfahrzeuge (TLF)
- Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF)
- Sonderlöschfahrzeuge (HLF, HTLF, KLF)
Die Unterteilung erfolgt nach taktischen Gesichtspunkten hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Einsatzaufgaben, für die die Fahrzeuge vorgesehen sind.
Löschgruppenfahrzeuge (LF) nach DIN 14530

Löschgruppenfahrzeuge dienen insbesondere zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zur Durchführung einfacher technischer Hilfeleistung. Sie bilden mit der Besatzung eine selbstständige taktische Einheit. Löschgruppenfahrzeuge sind mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Schnellangriffseinrichtung und mit einem Löschwasserbehälter (Ausnahme: LF 16-TS) ausgestattet.
Genormte Löschgruppenfahrzeuge sind:
- LF 10/6
- LF 20/16
- LF 16-TS
Bedeutung der Kurzbezeichnung, z.B.:
LF = Fahrzeugart : LÖSCHGRUPPENFAHRZEUG
10 = Nennförderstrom der FP in 100 Litern (gesamt 1000 Liter) bei einem Nennförderdruck von 10 bar und einer geodätischen Saughöhe von 3 m.
6 = Wasservorrat in Hektoliter (x 100 ) im Löschwasserbehälter.
Die Besatzung des Löschgruppenfahrzeuges ist die Löschgruppe (1/8) nach FwDV 4.
Tanklöschfahrzeuge (TLF) nach DIN 14530

Tanklöschfahrzeuge sind Löschfahrzeuge mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe sowie einem fest eingebauten Löschwasserbehälter. Dieser ermöglicht insbesondere die Durchführung eines Schnellangriffes sowie die Versorgung von Einsatzstellen mit Löschwasser z. B. im Pendelverkehr. Die Besatzung besteht aus einer Staffel.
Tanklöschfahrzeuge gemäß DIN 14530 sind:
- TLF 16/24-Tr
- TLF 20/45
Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) nach DIN 14530

Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) sind Löschfahrzeuge, mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe einschließlich einer TS. Die Besatzung des Fahrzeuges besteht aus einer Staffel.
Tragkraftspritzenfahrzeuge können mit einem im Fahrzeug fest eingebauten Löschwasserbehälter (TSF-W) ausgerüstet sein. Der hauptsächliche Einsatzzweck der Tragkraftspritzenfahrzeuge ist die Brandbekämpfung in kleinen Ortschaften und in ländlichen Bereichen.
Genormte Tragkraftspritzenfahrzeuge sind:
- TSF
- TSF-W
Sonderlöschfahrzeuge

- HLF und KLF
Das Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16 ist ein Löschfahrzeug, das zusätzlich zur feuerwehrtechnischen Beladung und Ausrüstung eines LF 20/16 mit einer maschinellen Zugeinrichtung (50 kN) ausgestattet ist.
Das Kleinlöschfahrzeug KLF ist ein Löschfahrzeug mit einer Tragkraftspritze und einer feuerwehrtechnischen Beladung. Die Besatzung besteht aus einer Staffel. Das Fahrzeug bildet mit seiner Besatzung eine nicht selbstständige taktische Einheit. Es dient zur Einleitung erster Maßnahmen bei der Brandbekämpfung. Bei Einsätzen muss das KLF durch Löschfahrzeuge mit mindestens einer Staffel ergänzt werden.